Der „Goldene Anker“

Unser Symbolorden für verdiente Fasnachter.

Der „Goldene Anker“ 

Anträge bitte an die Ordenskommission des Großen Rates unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Horst Fischer, Gabelsbergerstr. 7, 67069 Ludwigshafen, mail: [email protected].
Der Antrag ist hier.

Auszug aus der Satzung „Goldener Anker“

​Der "Goldene Anker" ist die höchste Auszeichnung der Ludwigshafener Karnevalvereine im Großen Rat. 

 

Grundlage für die Verleihung des „Goldenen Anker“ ist das untenstehende Punktesystem.

 

Die Punktezahl kann sich aus verschiedenen Funktionen innerhalb eines Vereins ergeben, der dem „Großen Rat der Ludwigshafener Karnevalverein“ angeschlossen ist. Pro Jahr kann jedoch nur eine Funktion bewertet werden

 

Voraussetzung für die Verleihung ist eine erreichte Mindestzahl von 11 Punkten.

 

1,50 Punkte erhalten: 

​Präsident, Vizepräsident, 1. oder 2. Vorsitzender, Vorstandsmitglieder im Großen Rat. 

 

1,00 Punkte erhalten:

Bei aktiver Zugehörigkeit zum Ministerium, Elferrat (ab 16 Jahre) oder zur Vorstandschaft eines Vereins, Vereinsprinzessin, Vereinsprinz. Bei aktiver Zugehörigkeit zur Garde (ab 16 Jahre), Vereinseigene Spielmannszüge.

 

 ​0,50 Punkte erhalten:

​Aktive Mitglieder in einem Verein ohne besondere Funktion, z.B. Beisitzer, Revisoren, Ehrenrat, Ausschussmitglieder, Gardebetreuerin, Gardebetreuer usw. Büttenredner, Ehrenmitglieder und Senatoren, Gardemitglieder (ab 6 Jahre).

 

0,25 Punkte erhalten:

​Für passive Mitgliedschaft in einem Verein.

  

Sonderverleihung des „Goldenen Anker“:

 

​Präsident und Vizepräsident des „Großen Rates“ erhalten den „Goldenen Anker“ bei Amtsantritt.

​Stadtprinzessinnen und Stadtprinzen bei Antritt ihrer Regentschaft.

 

​Der „Große Rat“ kann von sich aus Personen, die sich besondere Verdienste um die Ludwigshafener Fasnacht erworben haben, zur Verleihung vorschlagen. Die Verleihung erfolg bei einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten

 

​Der Antrag muss auf dem, vom „Großen Rat“ ausgearbeiteten Formular 1-fach und mit einem Lichtbild (unbedingt erforderlich) versehen, eingereicht werden.

 

​Die Kosten für Orden und Urkunde von 55,-- € übernimmt der Antragsteller, und muss dem Antrag beigefügt werden.